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Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. WEMA bietet für die orthopädische Einlagenversorgung praxisorientierte Lösungen. Die Anpassung der Einlagen wird durch den örtlichen Orthopädieschuhmacher oder ein Sanitätshaus vorgenommen.