Normen
Die Richtlinie über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (89/686/EWG) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an PSA. Diese Anforderungen sind in der Europäischen Norm (EN) definiert und gelten seit dem 1. Juli 1995.
CE-Normen Bekleidung
CE-Normen Atemschutz
CE-Normen Handschuhe
CE-Normen Sicherheitsschuhe
Erste Hilfe
Erste Hilfe kann lebensrettend sein und Erste Hilfe Maßnahmen können von jedem angewendet werden, bis im äußersten Notfall professionelle Hilfe eintrifft. Kleinere oder größere Unfälle können überall und jederzeit passieren, beim Sport, im Haushalt, im Verkehr oder z. B. während der Arbeit. Der Verbandkasten enthält die Materialien, die Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Daher müssen Verbandkästen schnell und gut erreichbar sowie leicht zugänglich sein.
Erkennbar sind Verbandkästen durch ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Verbandkästen müssen gegen schädigende Einflüsse wie z. B. Nässe oder Hitze, geschützt werden. Die Benutzung von Verbandkästen in Betrieben gehört zum Arbeitsschutz und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention BGV A1) festgeschrieben.
Der kleine Verbandkasten (72-tlg.) muss der DIN 13257 entsprechenund findet je nach Art und Größe des Betriebs Verwendung in der Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen, genauso wie in Schulen und Kindergärten. Für Personenanzahlen über den eben erwähnten (z. B. Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe ab 21 – 100 Personen usw.) muss ein großer Verbandkasten (141-tlg.), der der DIN 13169 entspricht, benutzt werden.
Für alle darüberliegenden Personenzahlen kommt je nach Regelung laut DIN 13169 ein weiterer Verbandkasten hinzu. Zwei kleine Verbandkästen können einen großen Verbandkasten ersetzen, da sie sich nur dadurch unterscheiden, dass der große Verbandkasten die doppelte Menge an Verbandmaterial enthält. Der Inhalt des Verbandkastens, also die Füllung ist ebenfalls genormt.