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Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor Schaden, hauptsächlich vor zu lauten Geräuschen, schützen. In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz seit Februar 2006 ab 85 dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch gefordert, dass von seiten des Arbeitgebers ab 80 dB(A) geeigneter Gehörschutz zur Verfügung steht. Auch bei Musikveranstaltungen aller Art (Konzerte, Diskotheken, Festivals, Paraden u. a.) wird dieser Schalldruckpegel oft bei weitem überschritten.