Normen


Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt gewöhnliche Berufsbekleidung schnell an ihre Grenzen. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Dass PSA trotz extremer Einsatzgebiete dennoch komfortabel, bequem und durchdacht ist, versteht sich bei WEMA von selbst.

An erster Stelle steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Zuerst muss deshalb definiert werden, wofür Schutzbekleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3, 4) gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse fertigt der Sicherheitsbeauftragte eine Übersicht darüber an, für welchen Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung in welchem Umfang benötigt wird und vor welchen Gefahren diese Schutzbekleidung schützen muss.

PSA wird in 3 Kategorien unterteilt:

In Kategorie I wird PSA eingestuft, die vor einfachen persönlichen Risiken schützt, wie z. B. Regenschutzkleidung. Diese Kategorie unterliegt keinem EG-Qualitätssicherungssystem. Die Bekleidung wird in unserem Hause regelmäßig kontrolliert, damit die Standards eingehalten werden.

In Kategorie II wird PSA eingestuft, für die weder Kategorie I noch Kategorie III zutreffen. Diese PSA schützt Personen in Gefährdungsbereichen, die mit mittlerem Risiko eingestuft sind. Beispiele für solch eine Bekleidung sind Warnschutzbekleidung oder Bekleidung für leichten Hitzeschutz. PSA der Kategorie II muss durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt aber keinem EG-Qualitätssicherungssystem.

In Kategorie III wird komplexe PSA eingestuft, die gegen hohes oder gar tödiches Risiko schützt, wie z. B. Bekleidung für Hitzeschutz oder Schutz vor thermischen Gefahren eines Störlichtbogens. PSA der Kategorie III muss zwingend durch eine externe Stelle zertifiziert werden. Es wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Sie unterliegt einem EG-Qualitätssicherungssystem, bei dem in regelmäßigen Abständen die Prüfung durch die externe Stelle wiederholt wird.

CE-Normen Bekleidung


CE-Normen Atemschutz


CE-Normen Handschuhe


CE-Normen Sicherheitsschuhe


CE-Normen Körperschutz

Erste Hilfe

Erste Hilfe kann lebensrettend sein und Erste Hilfe Maßnahmen können von jedem angewendet werden, bis im äußersten Notfall professionelle Hilfe eintrifft. Kleinere oder größere Unfälle können überall und jederzeit passieren, beim Sport, im Haushalt, im Verkehr oder z. B. während der Arbeit. Der Verbandkasten enthält die Materialien, die Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Daher müssen Verbandkästen schnell und gut erreichbar sowie leicht zugänglich sein. 

Erkennbar sind Verbandkästen durch ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Verbandkästen müssen gegen schädigende Einflüsse wie z. B. Nässe oder Hitze, geschützt werden. Die Benutzung von Verbandkästen in Betrieben gehört zum Arbeitsschutz und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention BGV A1) festgeschrieben. 

Der kleine Verbandkasten (72-tlg.) muss der DIN 13257 entsprechenund findet je nach Art und Größe des Betriebs Verwendung in der Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen, genauso wie in Schulen und Kindergärten. Für Personenanzahlen über den eben erwähnten (z. B. Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe ab 21 – 100 Personen usw.) muss ein großer Verbandkasten (141-tlg.), der der DIN 13169 entspricht, benutzt werden. 

Für alle darüberliegenden Personenzahlen kommt je nach Regelung laut DIN 13169 ein weiterer Verbandkasten hinzu. Zwei kleine Verbandkästen können einen großen Verbandkasten ersetzen, da sie sich nur dadurch unterscheiden, dass der große Verbandkasten die doppelte Menge an Verbandmaterial enthält. Der Inhalt des Verbandkastens, also die Füllung ist ebenfalls genormt.