Normen

PDF erzeugen und anzeigen Text drucken
Europäische Normen
Die Richtlinie über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (89/686/EWG) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an PSA. Diese Anforderungen sind in der Europäischen Norm (EN) definiert und gelten seit dem 1. Juli 1995.

 

Gehörschutz

In der neuen EG-Lärmrichtlinie werden die Grenzwerte um 5db reduziert, d.h. zusätzliche Personen müssen mit Gehörschutz ausgestattet werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber ab einer Laustärke von 80db Gehörschutzprodukte zur Verfügung stellen muss. Ab 85db ist das Tragen von Gehörschutz zwingend vorgeschrieben. Bei einer konstanten Belastung mit 80db, die beispielsweise an vielen großen Kreuzungen in Städten erreicht wird, ist eine Beeinträchtigung des Hörvermögens realistisch. Hörschäden sind irreparabel!

Der Dämmwert des Gehörschutzes ist zu wählen, dass der Lärmpegel am Ohr durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80db reduziert wird.

 

Atemschutz
A
B
E
K
P
Dämpfe von organischen Verbindungen
Anorganische Gase und Dämpfe
Schwefeldioxyd, Hydrogenchlorid
Ammoniak
Partikel
P1 für feste gesundheitsschädliche Partikel (Feinstaub bis zum 4-fachen des MAK)
P2 für feste und rauchförmige, mindergiftige Partikel (Stoffe bis zum 10-fachen MAK)
P2SL für flüssige Aerosole und mindergiftige Nebel
P2S für organische Dämpfe, unangenehme Gerüche, flüssige Sprühmittel
P3 für feste giftige Partikel (Stoffe bis zum 30-fachen MAK)
P3SL für giftige Aerosole

 

 

 

Richtlinien für Sicherheitsschuhe - EN 345
Alle nach EN 345 hergestellten Sicherheitsschuhe besitzen Zehenschutzkappen, die einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten und erfüllen weitere Grundanforderungen, die in der EN 345 geregelt sind (Abriebwerte der Laufsohle, verwendete Materialien, u.a.). Je nach Zusatzanforderungen werden Sicherheitsschuhe in folgende Kategorien eingeteilt:
 
EN 345 SB Alle Grundanforderungen werden erfüllt
EN 345 S1 Grundanforderungen, und zusätzlich :
geschlossener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
EN 345 S1P Eigenschaften wie S1, und zusätzlich :
durchtrittsichere Sohle
EN 345 S2 Eigenschaften wie S1, und zusätzlich :
Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
EN 345 S3 Eigenschaften wie S2, und zusätzlich:
durchtrittsichere Sohle, profilierte Laufsohle
   

 

 

 

Richtlinien für Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe müssen das CE-Zeichen tragen und dem Gerätesicherheitsgesetz entsprechen. Abhängig vom Gefahrenpotential, gegen das sie schützen sollen, werden sie in 3 Kategorien eingeteilt:
 
Kategorie I bei minimalen Risiken
geringe Schutzanforderungen
Kategorie II bei mittleren Risiken
Schutz gegen mechanische Gefährdungen u.a.
Kategorie III bei hohen Risiken
Schutz gegen tödliche Gefährdungen oder irreversible Schäden (z.B. durch Chemikalien)
 
EN 388 - Schutz vor mechanischen Gefahren
Unter dem Piktogramm können 4 Ziffern angegeben sein, die den Handschuh für folgende Leistungsstufen bewerten: (von links nach rechts)
 
Abriebfestigkeit 1-4
Schnittfestigkeit 1-5
Weiterreißfestigkeit 1-4
Durchstichfestigkeit 1-4

1 = Mindestanforderung
4-5 = höchste Stufe


EN 420
allgemeine Anforderungen für Schutzhandschuhe
EN 388
Schutz vor mechanischen Gefahren
EN 374/3
Schutz vor chemischen Gefahren
EN 374/2
Schutz vor bakteriologischer Kontamination
EN 407
Schutz vor Hitze und Feuer
EN 421
Schutz vor ionisierenden Strahlen
EN 511
Schutz vor Kälte

 

BRANDKLASSEN - FEUERLÖSCHER

DIN EN 02 (vormals DIN 14 406) Brandklassensymbole

 

brandklasse_a.jpg

Feste, glutbildende Stoffe(Autoreifen, Holz, Kohle, Stroh, Papier, Textilien)

Geeignete Löschmittel: W, S, F, PG

brandklasse_b.jpg Flüssige Stoffe(Alkohol, Benzin, Lack, Teer, Paraffin)

Geeignete Löschmittel: P, K, S, PG

brandklasse_c.jpg Gasförmige Stoffe,
auch unter Druck

(Erdgas, Stadtgas, Propan, Methan, Acetylen)

Geeignete Löschmittel:
P, PG

brandklasse_d.jpg Brennbare Metalle
(Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium)

Geeignete Löschmittel:
PM

brandklasse_f.jpg Brände von Ölen in Frittiergeräten und anderen Küchenein- richtungen(Speiseöl, Frittierfett)

Geeignete Löschmittel:
F

 

Feuerlöscher, die aufgrund des verwendeten Löschmittels und Treibgases geeignet sind, Brände einer oder mehrerer dieser Brandklassen zu löschen, tragen das oder die entsprechenden Bildzeichen.

Die genormten Bauart-Kurzzeichen geben Auskunft über das verwendete Löschmittel, das enthaltene Treibgas und die Füllmenge. Mit Hilfe der Löschmitteleinheit (LE) ist es möglich, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und den notwendigen Bedarf an Feuerlöschern zu ermitteln (z.B. Gewerbebetriebe mit Lagerung von unterschiedlichen Materialien).

Löschmittel Kenn-
buchstabe
Treibgas Kenn-
buchstabe
Wasser und
wässrige Lösung
W Luft oder andere Gase unter
Überdruck im Löschmittelbehälter.
L
Schaum S
BC-Pulver P
ABC-Pulver PG